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Krebsfrüherkennung

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Vorsorge/Früherkennung

Die Krebsvorsorge hat in unserem Fachgebiet eine ganz zentrale Bedeutung. Etwa 50 % aller bösartigen Erkrankungen im Leben einer Frau haben ihren Ausgangsort in einem gynäkologischen Organ, davon allein die Hälfte ausgehend von der Brust. Statistisch entwickelt jede achte Frau eine Brustkrebserkrankung. Aber auch Gebärmutterhals- und Gebärmutterkörper-Karzinome sind sehr häufig, gefolgt von Eierstockkrebs und Neubildungen des äußeren Genitales.

Niemals zuvor war das medizinische Wissen über Krebserkrankungen so groß wie heute. Krebs kann heute in vielen Fällen geheilt werden. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Krankheit so früh wie möglich erkannt wird. Wird der Tumor im Frühstadium entdeckt, können bei manchen Krebsarten neun von zehn Erkrankten geheilt werden. Dennoch nutzt nur ca. jede zweite Frau ab dem 20. Lebensjahr die kostenlosen Untersuchungen zur Krebsvorsorge bzw. Krebsfrüherkennung.

Brustkrebs (Mamma-Karzinom): Die Tastuntersuchung der Brust durch den Arzt ist gemäß der Vorsorgerichtlinie ab dem 30. Lebensjahr vorgesehen. Bei uns jedoch wird bei jeder Patientin, auch vor dem 30. Lebensjahr, die Brust mit den zugehörigen Achsellymphknoten im Rahmen der Vorsorge abgetastet. Eine ausführliche Aufklärung über die Brustselbstuntersuchung ist selbstverständlich, ebenfalls über die Bedeutung und Wertigkeit aller bildgebenden Verfahren, also Sonographie, Mammographie und MRT. Mammographien kommen bevorzugt zwischen dem 50. Und 75. Lebensjahr zur Anwendung, also in der Lebensphase, in der Brustkrebs statistisch betrachtet am häufigsten auftritt. Wir führen in unserer Praxis selbst Mammographien durch und, falls erforderlich, auch die interventionelle Mammadiagnostik, damit sind ultraschallgestützte Stanzbiopsien verdächtiger Befunde zur feingeweblichen Untersuchung gemeint.

Eine Ultraschalluntersuchung der Brust ergänzt in idealer Weise die Tastuntersuchung durch Patientin und Arzt und bietet Ihnen eine deutlich verbesserte diagnostische Sicherheit.

Gebärmutterhalskrebs (Cervix-Karzinom): Gebärmutterhalskrebs sowie seine zahlreichen Vorstufen verursachen keinerlei Symptome. Daher ist Betrachtung des Muttermundes mit bloßem Auge oder mit Lupenvergrößerung (Kolposkopie) sowie der jährliche Zellabstrich aus dem Gebärmutterhalskanal so wichtig.
Erste Krebsvorstufen können so bereits sehr früh festgestellt werden. Wir führen bei uns in der Praxis nicht nur die Entnahme der Abstriche durch, sondern befunden bereits seit Jahrzehnten selbst die zytologischen Präparate. Diese jahrelange Erfahrung und die direkte Beurteilung der Befunde ermöglichen eine optimale Behandlung für unsere Patientinnen und sparen Wege und Ressourcen. Zellabstriche vom Gebärmutterhals im Rahmen der Krebsfrüherkennung sind zwischen dem 20. Und 35. Lebensjahr einmal im Kalenderjahr vorgesehen. Nach dem 35. Lebensjahr wird bei der weiterhin jährlichen Vorsorge jedoch lt. Richtlinie nur noch alle 3 Jahre und zwar in Kombination mit einer HPV Bestimmung (Humane Papilloma Viren) eine zytologische Untersuchung durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, auch nach dem 35. Lebensjahr den jährlichen Krebsvorsorge-Abstrich beizubehalten.

Gebärmutterkörperkrebs (Endometrium-Karzinom):

Gebärmutterkörperkrebs entsteht im Hohlraum der Gebärmutter innerhalb der Schleimhaut und wird meist erst bei der Abklärung pathologischer Blutungen diagnostiziert. Früherkennung ist durch vaginalen Ultraschall mit Darstellung der Schleimhaut möglich, die Erkrankung wird in der Regel nicht vom Gebärmutterhalsabstrich erfasst.

Eierstockkrebs (Ovarial-Karzinom): Eierstockkrebs ist eine seltene, aber hochgefährliche Erkrankung, die keine spürbaren Symptome zeigt. Früherkennung ist, wenn überhaupt, nur durch vaginalen Ultraschall möglich.

Zusammenfassend kann man festhalten:

Untersuchungen nach den Krebs-Vorsorgerichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung, die interessanterweise im gesamten Leben einer Frau zu keinem Zeitpunkt eine Ultraschall-Diagnostik beinhalten, stellen lediglich eine Grundlage für alle Beteiligten dar, sozusagen einen Mindeststandard, auf den Patientinnen Anspruch haben und den Ärzte in jedem Fall erfüllen müssen.

Unsere Praxis bietet Ihnen darüberhinaus Zusatzleistungen an, deren Kosten von den Patientinnen selbst getragen werden müssen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Leistungen, die medizinisch sinnvoll sind, sich bewährt haben und auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zum Einsatz kommen. Wir sind allerdings der Meinung, dass diese Leistungen einem erweiterten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden sollten und ihr Einsatz der Entscheidung der einzelnen Patientin überlassen werden sollte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zahlreiche ehemalige Zusatzleistungen mittlerweile nach Jahren Bestandteil der Routineversorgung geworden sind.